1882 wird dem Pariser Geigenhändler Georges Chanot vorgeworfen, einen Zettel des Cremoneser Geigenbauers Carlo Bergonzi in eine minderwertige Violine eingeklebt zu haben. Dies mit dem Ziel, das Instument über Preis zu verkaufen. Er rechtfertigt sich damit, absolut branchenüblich gehandelt zu haben. Das Gericht überzeugt er damit nicht.

Die Etikette im Inneren des Instrumentes, auch «Zettel» genannt, gibt Auskunft über den Hersteller und die Entstehungszeit des Instrumentes. Der «Zettel» gilt als Urkunde für das entsprechende Instrument.
Zahllos sind die Fälle, in denen Händler und Geigenbauer minderwertige Instrumente «promoviert» haben, indem sie gefälschte oder aus anderen Instrumenten herausgelöste Etiketten einklebten.

Originale und gefälschte Zettel sind oft nur auf Grund unterschiedlicher Drucktechniken oder Papiereigenschaften zu unterscheiden. So weist Papier, das nach 1850 hergestellt wurde, aufgrund seines Holzanteiles eine andere Fluoreszenz unter UV-Licht auf, als altes Papier, das vornehmlich aus Lumpen, d.h. Textilfasern hergestellt wurde.
In allen Teilen original?!
Zusammengesetze Instrumente
Ein anderes Verfahren, den Wert eines Instrumentes zu steigern, bestand darin, einzelne originale Bestandteile neu zusammenzufügen. So wurden z.B. aus mehreren Instrumenten, die nur teilweise als Originale zu bezeichnen waren, ein Instrument konstruiert, das «in allen Teilen als Original» angeboten wurde.
Kopien oder Fälschung?
Im Grenzbereich betrügerischer Absichten muss auch das Werk einiger Kopisten betrachtet werden. Die beiden Brüder William und Alfred Voller bauten im 19 Jh. meisterhafte Kopien alter, italienischer Vorbilder, die als alte italienische Geigen in den Handel gelangten.
